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Neues Einwanderungsgesetz nimmt größte Hürde – Abschiebung auch während des Asylantrags möglich

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Nun ist es also passiert – der Rechtsausschuss des japanischen Oberhauses, einer der beiden Kammern im japanischen Parlament, hat beschlossen, dass das 入管Nyūkan難民nanmin改正kaiseian – “Gesetzesnovelle des Einwanderungs- und Asylbewerberrechts” morgen im Oberhaus zur Abstimmung vorgelegt werden kann, wo es aufgrund der gegebenen Mehrheiten dann auch mit hoher Sicherheit durchgewinkt wird.

Eigentlich sollte das Vorhaben bereits 2021 das Parlament passieren, doch dann kam der Fall Wishma Sandamali dazwischen. Die 33-jährige Frau aus Sri Lanka verstarb während ihrer Inhaftierung in einem Untersuchungsgefängnis in Nagoya, und da die Zellen dort kameraüberwacht sind, konnten ihre letzten Stunden lückenlos dokumentiert werden. Die junge Frau war zu dem Zeitpunkt bereits bettlägrig und bat stundenlang um medizinische Betreuung, die ihr jedoch verwehrt wurde – und so verstarb sie in ihrer Zelle. Seitdem kämpften und kämpfen die Angehörigen von Wishma zusammen mit zahlreichen japanischen Gruppierungen und Organisationen gegen die neue Gesetzesvorlage und dafür, dass die Verantwortlichen für Wishmas viel zu frühen Tod zur Rechenschaft gezogen werden.

Am 16. Mai erlebte der Fall Wishma einen weiteren traurigen Höhepunkt, als Mizuho Umemura, eine Abgeordnete des Oberhauses von der Nihon Ishin-no-kai (einer stramm rechten Partei) schnippisch anmerkte, dass Wishma ja vielleicht im Hungerstreik war — eine Behauptung, die von den Angehörigen vehement zurückgewiesen wurde und als zynisch-bösartig verbucht werden kann. Selbst wenn dem so gewesen wäre – die Verweigerung medizinischer Betreuung ist inhuman und durch nichts zu rechtfertigen.

Laut der Gesetzesnovelle, die nun verabschiedet werden soll, will man die Zahl der möglichen Asylanträge auf 2 Versuche pro Antragsteller reduzieren. Nur im Ausnahmefall soll ein dritter Antrag möglich sein. Besonders brisant ist jedoch ein anderer Punkt: Es soll von nun an möglich sein, Asylbewerber selbst dann abzuschieben, wenn über den Antrag noch nicht endgültig entschieden wurde. Wie ein Bonbon wurde dieser miese Trick quasi hübsch mit anderen Dingen verhüllt – die Regierung wertet den Gesetzesvorwurf nämlich als Maßnahme, die Rechte von Asylbewerbern zu stärken, in dem man für weniger überfüllte Zellen und bessere gesundheitliche Betreuung sorgen will. Bei der ohnehin schon lächerlich geringen Zahl von akzeptierten Asylbewerbern in Japan sorgt das neue Gesetz dafür, dass die Zahl ganz, ganz sicher nicht steigen wird. Und für weniger überfüllte Aufnahmezentren und Gefängnisse sorgt man einfach damit, dass man die Bewerber vor der Entscheidung wieder abschiebt. Ein ganz großer Wurf der rechten Parteien Japans.

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

3 Kommentare

  1. Ganz großartiger Artikel! Ich bin begeistert. Die Rechten sind ganz böse. Klar. Alles Linke ist gut. Man muss jeden Kuffnucken in sein Land lassen. Und! Wie kann man nur nicht Mitglied des Rotfrontkämpferbunds Kawasakis sein? Da kann ich nur ‘nen frohen #Stolzmonat wünschen. Mit internationalsozialistischen Grüßen!

  2. Kann natuerlich durchaus sein dass sich unsere Herrschaften Gesetzesmacher den Asylanten Zirkus in EU etwas naeher angeguckt haben. Schweden zum Beispiel, taegliche Schiessereien, massenhafte Bombenanschlaege usw.
    Wehret den Anfaengen wird man sich gesagt haben.

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