Die japanische Tageszeitung Mainichi Shinbun berichtete gestern in diesem Artikel über ein in Japan zunehmendes – und ernsthaftes Phänomen, das im angelsächsischen als hate speech bezeichnet wird. So gab es Anfang Februar in Tokyo eine Demonstration, bei der zwar nur um die 100 Leute teilnahmen, aber diese 100 Leute zeigten und riefen Parolen wie “Bringt sie um!”, “Kakerlaken!” oder “Prügelt sie aus Japan heraus!”. Gemeint waren – Ausländer. Angeblich handelte sich bei den Teilnehmern nicht um die üblichen Rechten, sondern um mehr oder weniger normale Bürger, die sich über das Internet zusammengefunden hatten.
Nun gibt es auch und vor allem in Deutschland sich ständig unter alten Parolen erneuernde Bewegungen, die in den unterschiedlichsten Kreisen und auf unterschiedliche Art und Weise auftauchen – genannt sei da zum Beispiel die Identitäre Bewegung, die sich zwar “Nicht links nicht rechts” bezeichnet, aber diese Selbsteinschätzung kann man nur unter Ulk verbuchen. In Deutschland, den USA und zahlreichen anderen Ländern gibt es jedoch Möglichkeiten, zumindest die gröbsten verbalen Entgleisungen der Anhänger zu ahnden – im Falle Deutschlands durch § 130 des StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung unter Strafe stellt.
Dieses juristische Mittel fehlt jedoch in Japan. Einige Politiker und Juristen wissen von dem Gesetz – auf Japanisch heisst es 民衆扇動罪 minshū sendō-zai (Volk-aufwiegeln-Straftat), und es gibt wohl auch Stimmen, die die Einführung eines solchen Gesetzes in Japan fordern (so zum Beispiel der Politologe Kido, siehe hier), aber es ist noch lange nicht so weit. Will heissen, jeder kann sich in Japan irgendwo hinstellen und Brandreden über ein bestimmtes Volk oder eine bestimmte Gruppe (Religion, Herkunft etc.) halten und zwischendurch noch ein “bringt sie alle um” einwerfen – kein Problem, denn das ist kein Straftatbestand in Japan. Gerichtlich kann man nur verfolgt werden, wenn man spezieller wird – zum Beispiel, indem man über einzelne, identifizierbare Personen schwadroniert.
Das einzige rechtliche Mittel in Japan scheint der Strafbestand der 名誉毀損罪 Meiyo Kison-zai – Verleumdung zu sein, aber wie bereits oben erwähnt kann dieser Paragraph nur angewendet werden, wenn eine konkrete Person verleumdet wird. Und so können Bands wie Scramble (siehe Video unten) ungestraft Lieder wie ちょん斬る – Koreaner aufschlitzen singen und im gleichen Lied Trostfrauen als Huren bezeichnen. Alles erlaubt, alles legal in Japan. Vorerst – aber so schnell wird sich da wohl nichts ändern. Und zum Video unten: Man achte auf die 1,452 Likes – bei 1,263 Dislikes.
Ups, ich bin Sympathisant der Identitären. :x Aber die Rechts-Links-Diskussion hat in Deutschland sowieso paranoide, wenn nicht gar schon ungesunde, Formen angenommen, was man ganz gut wieder an den Diffamierungen seitens der Tagesschau und der SZ gegenüber der neuen Partei “Alternative für Deutschland” sehen kann.
Wie dem auch sei, wirklich gefährlich sind dann oben genannte Beispiele. Das grenzt wirklich schon an überborderdem Nationalismus.
Die Partei “Alternative für Deutschland” kann durchaus als rechtskonservativ oder rechtspopulistisch bezeichnet werden. Dies folgt einfach aus der politischen “Rechts-Links-Lehre” (mir fällt gerade keine andere Bezeichnung dafür ein). Diese “rechtslastige” Eingruppierung findet sich im Übrigen im gesamten BRD-Blätterwald.
Zurück zum Topic: bedarf es denn in Japan eines Gesetzes oder ist das japanische Rechtssystem am anglikanischen angelehnt. Durch die us-amerikanische Besatzung kann ich mir dies durchaus vorstellen. Und dort gibt es ein ausgeprägtes Richterrecht, welches durch Urteile sich herausbildet, an Gesetze sich nur anlehnt bzw. diese ausgestaltet.
Soweit ich weiß, ist das japanische Rechtssystem prinzipiell anders gestrickt – im Vergleich zu vielen anderen Ländern spielen wohl Präzendenzfälle keine so große Rolle. Das Recht wird, so zumindest mein Eindruck, recht schriftnah ausgelegt. Und da es in diesem Fall noch nicht mal ein annähernd relevanten Straftatbestand gibt, dürfte eine Klage in diesem Fall abgewiesen werden.
Aber ich mag mich irren. Aber das die Dinge hier anders laufen, erkennt man schon daran, dass wohl in 99.8% aller Fälle vor Gericht der Angeklagte schuldig gesprochen wird (ich vermerke mal vorsichtshalber eine Quelle, wenn auch auf Japanisch). Das liegt vor allem daran, dass Gerichte die Klagbarkeit genauestens prüfen, bevor sie eine Klage zulassen. Erst wenn das Gericht sich ziemlich sicher ist, dass der Angeklagte schuldig ist, wird verhandelt.
> Erst wenn das Gericht sich ziemlich sicher ist, dass der Angeklagte
> schuldig ist, wird verhandelt.
Da wird auch von Seiten der Staatsanwaltschaft eifrig mit zweifelhaften Verhörmethoden nachgeholfen. Der Skandal um Atsuko Murata ist ja noch nicht so lange her.
Eine tieferen Einblick in das japanische Rechtssystem bieten “Where is the Justice” und “Still seeking justice” von Hiromasa Ezoe, der Hauptfigur der Recruit-Affäre.
Natürlich hängt die Einteilung vom persönlichen Standpunkt ab. Die Rote Fahne betitelte Steinbrück auch als “stramm rechts”. Da musste ich schon etwas schmunzeln. Solange jedoch jegliche Bezeichnung mit “rechts” negativ gemeint ist, habe ich meine Zweifel, ob diese Zuordnung objektiv für die AfD passend ist, denn letztendlich argumentiert die AfD nicht mit “Wir zahlen uns dämlich und bluten aus” sondern mit “Schafft nur Leid und Armut in Südeuropa”, was nach aktuellem Zeitgeist eher ein linkes Thema ist.
Diese Einteilung selbst nimmt aber nach meinem Wissensstand tatsächlich nur die SZ und die Tagesschau ein. Andere Medien wie die Welt oder das Handelsblatt vermitteln eher einen wohlwollenden Eindruck.
Bezüglich des wohlwollenden Eindruckes von “Die Welt” hier ein kleiner Artikel über die Identitäre Bewegung:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article114733312/Br-une-Menschenfaenger-im-Netz.html
Die deutsche Wikipedia gibt einen interessanten Überblick mit verschiedensten Quellen. Natürlich sind immer erst die linken bzw. liberalen Median die ersten mit dem Agitatorenschlagwerk. Allerdings hat inzwischen auch die konservative Presse und die verschiedenen VS-Ämter entsprechende distanzierte Stellungnahmen eingenommen.
Dass die “Rechts-Links-Klassifizierung” nach Schwarz-Weiß-Denken riecht, ist verständlich.
Was die Identitären angeht – ich verstehe den Grundgedanken, und der mag nicht schlecht sein – aber ich kann mir nur allzu gut vorstellen, dass Ultrarechte die Bewegung als leicht unterwanderbare Alternative zu gängigen Parteien wie NPD betrachten.
Letztendlich werden sich die Identitären durch ihre Taten definieren lassen müssen. Und da habe ich einfach mal ein ungutes Gefühl.
Als ich mich bei den Identitären gemeldet habe, musste ich ich erstmal darlegen, warum ich denn mitmachen möchte. Quasi ein Motivationsschreiben vorlegen. Die Jungs und Mädels wissen, dass alles zunichte geht, wenn Neonazis die Gruppierung für sich nutzen. Andererseits fürchtet man auch getarnte Mitglieder der Antifa oder ähnlicher Gruppierungen.
Man bewegt sich auf dünnem Eis, aber nichts zu tun ist für die meisten vermutlich noch schlimmer.
Ich bin froh, dass sich in Japan in so kurzer Zeit bereits eine Anti-Anti-Korea-Bewegung entwickelt hat:
http://www.koreabang.com/2013/stories/netizens-touched-by-anti-anti-korean-protests-in-japan.html
Eine Bewegung würde ich das nicht gleich nennen, aber es ist schon erstaunlich, dass dort etliche Leute Zivilcourage gezeigt haben.
Der Großteil der Japaner weiß dabei gar nichts über die Zaitokukai oder ähnlich gestrickte Gruppen – oder will nichts darüber wissen.