BlogAm Rande der Illegalität?

Am Rande der Illegalität?

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Ich bin weiss Gott kein “Profiblogger” und versuche auch nicht, einer zu werden. Aber man merkt beim Bloggen bzw. beim Lesen anderer Blogs, dass man als Blogger – zumindest als solcher mit ständigen Lesern und der üblichen Laufkundschaft von Google & Co. eine gewisse Verantwortung hat. Was passiert, wenn ich schreibe, dass ausnahmslos alle Japanerinnen definitiv auf westliche Ausländer abfahren? Dass an jeder zweiten Strassenecke Schlüpferautomaten stehen? Dass Japaner mindestens ein Mal am Tag Sushi essen?
Eine Reihe entrüsteter Kommentare wären die Folge, doch wer nach obigen Stereotypen sucht, muss nicht immer zwangsläufig auch die Kommentare lesen. Zudem tendiert der gemeine Mensch auch nachwievor dazu, erstmal das, was geschrieben steht, für bare Münze zu nehmen, da es ja geschrieben steht. Jaja, die meisten Leser machen das nicht, aber das ist nun mal ein empirischer Wert.
Wo war ich. Ach ja, Bloggen. Vor allem aus dem Ausland. Da gibt es einen hübschen Paragraphen im AuswSG – Gesetz zum Schutze der Auswanderer. Dort findet man unter §1 Absatz 1 folgendes (Link zum kompletten Gesetz hier:

Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für die Beratung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder wenn der Antragsteller die für die Beratung erforderliche Sachkunde nicht nachweist. Der Nachweis der Sachkunde gilt als erbracht, wenn der Antragsteller fünf Jahre als unselbständiger Berater bei einer in Absatz 2 genannten Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig war. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden; nachträgliche Auflagen sind zulässig; darauf ist in der Erlaubnis hinzuweisen.

Dieses Gesetz stammt wohlgemerkt aus dem Jahre 1975 – ist aber nachwievor gültig. Da wird es freilich interessiert. Ist dieser Blog hier zum Beispiel bereits “geschäftsmäßig”? Immerhin gibt es hier bezahlte Werbung (Firefox-User mit Adblock wird das evtl. neu sein), und man könnte meine Schreibwut – darunter zahlreiche Tipps zum Leben und Arbeiten in Japan – durchaus verwechseln mit reger Geschäftigkeit mit dem Ziel, Geld zu scheffeln (dem ist nicht so – was den Blogteil dieser Webseite betrifft, könnte ich die Werbung eigentlich auch ganz rausnehmen – es macht keinen Unterschied).
Noch brennender interessiert mich dann aber doch die Frage, wer denn die zuständigen Behörde ist und wie und wo ich geahndet werden würde, wenn ich hier schreiben würde, wie man am besten nach Japan aussiedelt (Koffer packen, Chef und Telekom dicken Finger zeigen, Zug zum Flughafen nehmen, an der Security Schuhe ausziehen usw.). Ich überlasse das ganze mal des Lesers Phantasie. Das Gesetz hat einen triftigen Grund – man will verhindern, dass irgendwelche Bauernfänger wild Leute in ein nicht-existierendes Paradies zu treiben versuchen – doch mit dem Phänomen Bloggen/Webseiten schreiben entsteht hier eine enorme Grauzone.
Genauso suspekt ist mir dabei allerdings auch die Pflicht, im Impressum seine Adresse hinterlassen zu müssen (stimmt das überhaupt noch!?). Kann mich noch gut an einen Beinahe-Psychopathen erinnern – vor knapp 5 Jahren hatte ich per Zufall gemerkt, dass jener ungefragt und ohne Quellenangabe eine komplette Seite von mir in seine Seiten eingebaut hatte. Als ich ihn darum bat, entweder die Quelle zu nennen oder den Artikel zu entfernen, bot mir der Geselle erstmal per E-Mail eine Tracht Prügel an. Clever wie er war hatte er auch schon meine Adresse bei der DENIC nachgeschlagen und versprochen, mir dort demnächst einen unangemeldeten Besuch abzustatten.
Solange solche Psychopathen frei herumlaufen, werde ich es mir wohl als Familienvater gut überlegen, ob ich meine Adresse überall bekanntgebe.
P.S. Würde mich auch mal interessieren, was passieren würde, wenn ich hier “Sarrazin ist doof” schreiben würde. Würde ich dann beim nächsten Versuch, in Deutschland einzureisen, nach Erzurum abgeschoben werden?
P.P.S. Auf das oben zitierte AuswSG bin ich beim Lesen des Blogs Die Auswanderer – Interessantes und Belangloses aus unserem Leben in Mexico gestossen (fand sich in meiner Referrerliste). Prädikat: Sehr interessant.
Das Wort des Tages: 違法 ihō. falsch/anders – Gesetz. Illegal.

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

20 Kommentare

  1. HAhahaha “Koffer packen, Chef und Telekom dicken Finger zeigen, Zug zum Flughafen nehmen, an der Security Schuhe ausziehen usw” einfach nur weggelacht als ich das gelesen habe. Da muss man sich ja die Lachtränen wegwischen (vor allem an der Stelle, wo sich die Telekom angesprochen fühlen darf). Gut zu wissen, dass dieses Gesetz überhaupt existiert, aber auch bei mir stellen sich ganz viele Fragezeichen auf, denn ich hätte absolut keine Ahnung wer diese Behörde. Und die Auskunft der Telekom anzurufen ist dann doch zu blöd.
    Und was die Sache mit dem Impressum angeht kann ich nur zustimmen. Ich verwende auf meinem Blog weder Vor-noch Nachnamen bzw. den ersten Buchstaben und meine Adresse würde ich bei den vielen Kleinkriminellen da draußen bestimmt nicht herausgeben. Da muss die eMail Adresse im Impressum reichen.
    Aber mal ne ganz andere Frage: (ich bin mal so unverschämt und frage in der Du-Form) Hast du bei der Denic angerufen und mal gefragt warum die einfach so die Adresse preisgeben? Das grenzt ja schon fast an Willkür.

    LG.Z

    PS: Keine Angst im Moment werden nur ein Haufen Romas abgeschoben, die Leute nach Erzurum müssen warten. Alle bekloppt hier in Europa…

  2. @Z
    Das mit der Denic geht prinzipiell in Ordnung: Wer eine eigene Domain hat, muss seine Adresse preisgeben (als Blogspot-Nutzerin bist Du da freilich fein raus). Wer extra Geld zahlt, kann beantragen, seine Adresse nicht zu veröffentlichen. Ich habe allerdings keine Lust, alljährlich dazu zu zahlen, nur um meine Adresse zu verstecken. Will heissen, ich habe einfach meine Adressenänderungen nicht weitergegeben. Wer wissen will, wo ich vor 8 Jahren gelebt habe, kann gern bei der Denic nachfragen :-)

    Re. P.S: Europa macht mir da momentan ein bisschen Angst…

  3. Sehr interessant das Ganze. Aber mal ehrlich, was haben dich in Japan deutsche Gesetze zu kümmern? Ich mein solange du in Japan bist, können dir deutsche Gesetze so ziemlich Schnuppe sein.

    Ich wär im Übrigen gegen so eine Pflicht. Ob da unsere Politiker nicht die Grundrechte einschränken??

  4. Das is ja mal, schoen das du es ausgegraben hast.

    Bin froh das ich noch nicht auf die geschäftsmäßig Schiene aufgesprungen bin.

    Nah und Tipps geben ich ja nicht sind alles meine Erlebnisse :-)

    Wenn man eine .com Domain hat wird die Adresse bei einer Whois Abfrage preisgegeben man kann es in den Einstellungen aenderen lassen.

  5. @Nico ich bin nicht 100% sicher denke aber es kommt auf die Domain Endung sowie in welchem Land der Server bzw. Webspace liegt und auf die Gesetzgebung in dem Land wo man sich die Daten gerade anschaut an. China z.B. Filter Internet Angebote gewisse Anbieter werden dort nicht angezeigt. Das ist ein ziemlich Komplexes Thema und birgt jede menge Sachen die man missachten kann wenn auch unbewusst mit sich. Man ist kaum auf der sicheren Seite, zu glauben man sei davon im Ausland ausgenommen.

    Oder war deine Frage eher Humorvoll angedacht?

  6. @ Tabibito

    Daß Dein Impressum eher als mangelhaft und nicht den gesetzlichen Vorschriften ensprechend ist, ist mir auch schon aufgefallen.

    http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

    Wie ist das eigentlich, wenn jemand im Ausland wohnhaft ist, kann er dann trotzdem eine .de-Domain betreiben?

    Und danke für den Tip mit dem Referer, habe ihn aufgrund einer früheren Erwähnung deinerseits schon längere Zeit auf null gesetzt – man möchte ja wenigstens einbißchen seine Privatsphäre geschützt wissen.

    @Enrico

    Es hat den Anschein, daß Du Dich in falscher Sichheit wähnst!

  7. @u.n.

    Früher war es, wenn ich mich recht erinnere, so, dass man zumindest eine Kontaktadresse in D haben muss (das gilt auch für .jp Domains). Mein jetziger Domainverwalter wollte aber nicht einmal eine Kontaktadresse.
    Wie dem auch sei – eine Kontaktadresse habe ich ja in Deutschland, auch wenn ich dort keinen Wohnsitz mehr habe.

  8. Hm, da wäre mein Blog wohl durchaus betroffen, zumal ich jetzt das dritte Land “empfehle”… hm, von wem würde man denn da im Fall der Fälle “Ärger” bekommen? Sind die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern?

    1975 hat man nicht vorhersehen können, wie unglaublich sich der Informationsaustausch entwickeln wird und wie die Technologie in der Hinsicht voranschreitet. Es ist eines dieser Gesetze die einer Erneuerung bedürfen – nur wer kümmert sich drum?

    Man man, Fragen über Fragen…

  9. @u.n Man kann vom Ausland eine de Domain betreiben. Mach die denic Abfrage zu tabibito.de und du siehst es.

    Falscher Sichheit: Ich schrieb man kann es in den Einstellungen aenderen lassen. Ich schrieb nicht, ich habe die Einstellung ändern lassen.

  10. „Ich schrieb man kann es in den Einstellungen aenderen lassen. Ich schrieb nicht, ich habe die Einstellung ändern lassen.„

    Das kam bei mir irgendwie anders rüber.

    „Wenn man eine .com Domain hat wird die Adresse bei einer Whois Abfrage preisgegeben man kann es in den Einstellungen aenderen lassen.“

    Aber klar, wer lesen kann usw. – aber sei es drum.

    „Man kann vom Ausland eine de Domain betreiben.“

    Simmt! Die Denic schreibt folgendes:

    „§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
    Der Domainvertrag unterliegt deutschem Recht. Für Unternehmer und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Domaininhabers klagen.“

    Ergo, Tabibito muß beim Impressum nacharbeiten, wegen seiner journalistischen Beiträge, obwohl ich gerade die mag!

    „Falscher Sichheit:“ Fehler zu machen, ist schon irgendwie ärgerlich, aber Fehler nachäffen einfach nur blöd!

    Tabibito: „Wer wissen will, wo ich vor 8 Jahren gelebt habe, kann gern bei der Denic nachfragen :-)“

    c o n t r a

    Enrico: „Mach die denic Abfrage zu tabibito.de und du siehst es.“

    Ich kenne mich zwar nicht besonders gut aus in Urayasu, aber Du Enrico hast auch dies mal Recht, denn Tabibito steht dort mit seiner (anscheinend) aktuellen Adresse in Japan drin.

  11. @u.n.
    Auch dies ist eine alte Adresse. Obwohl Post dorthin zu mir weitergeleitet wird.
    Ich gebe mich da sowieso keinen Illusionen hin – wer mich unbedingt finden möchte und ein bisschen Spürsinn hat, wird mich finden. Aber das muss man mit Webpräsenz (insbesondere mit eigener Domain) in Kauf nehmen. Wäre ich paranoid, würde ich umgehend die Domain und den Blog hinschmeissen.
    Aufgrund eingangs erwähnter Erfahrungen werde ich mein Impressum jedoch bestimmt nicht ändern. Ob mit oder ohne gültiges Impressum: Bei Blogs und 99.9% aller anderen Webseiten gilt nunmal: Betreten auf eigene Gefahr.

  12. Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, das Gesetz gilt in der BRD und nur dort. Es gibt diverse Auswandererberater (gerade für Deutsche) im Ausland und ich Wage die behauptung, dass all diese keine Erlaubnis irgendeiner deutschen behörde haben. Warum auch. Die Beratung erfolgt nicht in der BRD sondern im Ausland. Und die Regierung der BRD hat zumeist nicht die Befugnis, Regelungen für andere Staaten zu erlassen. Ich glaube, da lässt sich keiner reinreden.

    Wegen des Impressums müsste zunächst jemand Betroffen sein, um deswegen einen Schaden anmelden zu können. Fragt sich wo der Schaden herrühren soll. Keine gewerbliche Seite. Wer sollte denn ein unbedingtes Interesse haben, Tabibitos Identität zu wissen, um einen Schaden wegen der Nutzung oder sonstigen Gebrauchs der Seite geltend zu machen. Denkbar wäre doch nur die Verseuchung mit Schadsoftware und das wird der Meister doch wohl zu vermeiden wissen.

    Wie sehen denn die Bestimmungen in Japan aus?

  13. “Wer extra Geld zahlt, kann beantragen, seine Adresse nicht zu veröffentlichen. Ich habe allerdings keine Lust, alljährlich dazu zu zahlen, nur um meine Adresse zu verstecken.”

    @Tabibito
    Oh, ich wäre definitiv dafür bereit zu bezahlen. Aber von der Möglichkeit hab ich noch nie was gehört. Hast du da noch mehr Infos dazu? Beantragen wo? Über den Webspace-Provider?

  14. @みょ

    Ich weiss dass Domain-Verwalter wie Network Solutions sowas anbieten – für einen Aufpreis wohlgemerkt. Habe gerade geschaut, aber mein Domain-Hoster z.B. bietet das gar nicht an…
    Prinzipiell kann ich Dir nur empfehlen, Domain und Webspace zu trennen – macht einen Umzug wesentlich leichter.

  15. Mal schauen.

    1.) Also, mit Werbung wird es wohl als “geschäftsmäßig” angesehen.

    2.) Vielleicht das Bundesverwaltungsamt ? Generell ist das aber extrem unwahrscheinlich, dass so ein Gesetz bei deinem Blog Anwendung findet.

    3.) Impressum ist Pflicht, dennoch kann kaum was passieren bzw. nicht mehr als eine Ermahnung. Und die rechtliche Verfolgung ist bei dir ehe nicht möglich.

    Solltest du falsche Denic Angaben gemacht haben, könnte man dir die Domain erst sperren, dann bei nicht- Korrektur entziehen und das sogar relativ einfach (japp).

    Und natürlich darf meine eine “de” Domain aus dem Ausland betreiben. Amüsanterweise ist das mit der .JP Domain wesentlich schwieriger und 20x teuerer.

    4.) Freie Meinungsäußerung gibt es noch; also du darfst sagen, dass du “Herrn Sarrazin nicht magst”. Nur darf man niemanden beleidigen oder sogar Gewalt androhen. Alternativ unwahre Behauptungen gegen eine Person erheben.

    5.) Und der Schutz von Inhaberdaten bei Domains. Das ist wohl nur über internationale Domains möglich.

    Soweit hoffentlich nichts übersehen.

  16. @Tabibito: Meine Frage war durchaus ernst gemeint. Aber das ist durch die Globalisierung sehr komplex geworden. Es hat also auch seine Schattenseiten. Ich denke, wenn man wirklich sicher sein will, dann nur in einem eigenen Bunker tief in der Erde xDD.

  17. “geschäftsmäßig” kann ein Angebot auch dann sein, wenn du kein Geld verdienst (Stichwort Werbung). Es muss lediglich gegeben sein, dass die Webseite „nachhaltig“ betrieben wird. Wie dieser Begriff wieder definiert ist, kann ich dir nicht sagen, aber für mich sind das alle Angebote, die nicht nur kurzzeitig da sind und dann automatisch nach kurzer ZEit wieder verschwinden.

    http://www.homolog.de/faq_impressm.htm#geschaeftsmaeszig

  18. Kannst ja mal folgendes ausprobieren von wegen Seitenklau:
    http://www.copyscape.com/
    http://www.plagaware.de/
    http://www.textbroker.de/uncover/
    http://www.plagiarismdetect.com/
    http://www.tynt.com/tynt-insight/features/

    Wenn Dir Contentschutz sehr wichtig ist, lass am besten alle laufen ;-)

    Falls der freche Dieb nicht mit sich reden lässt, Hoster anschreiben und Google Report filen. Wer nicht auf Google findbar ist, existiert nicht.

    P.S.: Habe testweise mal diesen Artikel in Copyscape laufen lassen, und siehe da, Tabibito hat Teile dieser Seite von anderswo kopiert! ;-)))

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