Heute wurde innerhalb eines Tages an 3 Menschen die Todesstrafe vollstreckt – jeweils ein Gefangener wurde in Tōkyō, Hiroshima und Fukuoka erhängt. Ich hatte schon mehrfach über die Todesstrafe geschrieben (zum Beispiel hier), aber trotzdem einfach mal nur ein paar Zahlen:
0 - Anzahl der Hinrichtungen im Jahr 2011 1 - Anzahl der Insassen einer Zelle im Todestrakt 3 - Anzahl der Hinrichtungen heute 3 - Anzahl der Henker - es gibt drei Knöpfe. Wer den richtigen Knopf gedrückt hat, um die Fallklappe zu öffnen, weiß somit keiner der drei 4 - Anzahl der Justizminister vor dem jetzigen Justizminister, die keine Todesstrafe vollstrecken liessen 6 - Anzahl der Monate, die laut Gesetz eigentlich zwischen Verurteilung und Vollstreckung liegen dürfen 7 - Anzahl der Gefängnisse mit Einrichtungen zur Vollstreckung der Todesstrafe (diese befinden sich in Sapporo, Sendai, Tokyo, Nagoya, Ōsaka, Hiroshima und Fukuoka) 15 - Anzahl der Straftaten, auf die die Todesstrafe verhängt werden kann (dabei: Hochverrat (内乱罪) und Landesverrat (外患罪), doch bisher gab es keinen Fall einer Verurteilung aufgrund dieser Straftaten 15 - Anzahl der Hinrichtungen im Jahr 2008 24 - Stunden: Zeit die zwischen Unterschreibung des Todesurteils durch den Justizminister bis zur Vollstreckung liegen dürfen. Mehr Zeit hat der Häftling auch nicht zwischen Bekanntgabe der Vollstreckung und der Vollstreckung selbst 74 - Jahre - Alter des ältesten bisher hingerichteten Insassen 90 - Anzahl der Monate im Schnitt, die zwischen Verurteilung und Verhängung liegen 91 - Anzahl der Hingerichteten seit 1993, also innerhalb der letzten 20 Jahre 132 - Anzahl der Todestraktinsassen 141 - Anzahl der Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben 338 - Jahre, in denen Japan ohne Todesstrafe auskam (von 818 bis 1156 u.Z.)
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es in Japan einen breiten gesellschaftlichen Konsens für die Todesstrafe. Nur wenige Länder scheinen weiter von der Abschaffung entfernt zu sein als Japan. Bei besonders schweren Straftaten hört man deshalb nahezu immer von Angehörigen der Opfer, dass sie sich auf jeden Fall die Todesstrafe für den Täter wünschen.
Heute wurde unter anderem der Täter des 下関通り魔事件 (Shimonoseki-Massakers) hingerichtet. Jener raste 1999 mit einem Auto in den Bahnhof von Shimonoseki, überfuhr ein paar Menschen und stach danach mit dem Messer um sich. 5 Menschen starben damals. Der Begriff 通り魔 (tōrima) in dem obigen Wort verdient dabei etwas mehr Beachtung: Wörtlich übersetzt bedeutet das Wort “vorbeiziehender Teufel” und wird für Personen benutzt, die willkürlich umstehenden (soll heissen, ihnen unbekannten) Menschen Schaden zufügen. Vorfälle dieser Art gibt es immer wieder in Japan – vor allem mit Messerstechern, da es kaum Schußwaffen gibt. Siehe auch Tōrima – Amoklauf in Akihabara.
Jaja, traurig aber war.
Hier stellt sich halt immer die Frage, ob die Todesstrafe gerechtfertigt ist und ueberhaupt Sinn macht.
Ich spreche mich generell gegen diese Strafmassnahme aus. Kriminelle werden auch durch die Todesstrafe nicht von ihrem Vorhaben abgeschreckt. Es duerfte eher noch dazu beitragen, dass bei einer ausweglosen Situation die Art der Straftat noch eskaliert, nach dem Motto, ich habe eh nichts zu verlieren, also, was soll’s.
Die Todesstrafe ist mehr ein Vergeltungsprinzip als eine Abschreckung gegen potentielle Täter. In den Ländern mit Todesstrafe nimmt die Zahl der mit dieser Strafe bewehrten Delikte nicht ab – im Gegenteil. Die Sinnhaftigkeit dieser Strafe darf daher in Frage gestellt werden.
Ich kann die Angehörigen verstehen (denke ich, war noch nie in so einer Situation), aber durch die Todesstrafe wird auch keins der Opfer wieder lebendig.
Hat sich nicht Murakami Haruki in seinem Buch über den Giftgasanschlag damals gegen die Todesstrafe ausgesprochen, weil man damit wichtige Zeugen umbringen würde?
Ich habe moralisch gesehen nichts gegen die die Todesstrafe einzuwenden. Wer anderen mutwillig und grundlos (also z.B. im Falle völlig fremder Menschen) das Leben nimmt, dem soll es selbst nicht anders gehen.
Bedenken hab ich aber was die Praxis betrifft. Es muss 100%ig sicher feststellbar sein, dass der Angeklage wirklich ein solches Verbrechen gegangen hat.
Und ist das wirklich 100%ig möglich?