Rassenpflege. Zwangssterilisation. Begriffe aus einer dunklen, seit langem vergangenen Epoche, möchte man meinen. Doch diese Epoche liegt in Japan gar nicht so lange zurück, und daran erinnert eine Schlagzeile von heute: Erste Frau fordert Entschädigung für Zwangssterilisation. Besagte Frau lebt im Norden, in der Präfektur Miyagi, und ist rund 60 Jahre alt. Eugenische Gesetze gibt es in Japan mindestens seit 1940. Eigentlich ist Abtreibung in Japan verboten, aber mit dem 優生保護法 yūsei hogo-hō wollte man ursprünglich erwirken, dass kein Leben durch eine Geburt geschädigt wird – weder das der Mutter noch das des Kindes. Schwangerschaften infolge einer Vergewaltigung konnten so rechtmäßig abgebrochen werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Das Eugenikgesetz wurde 1948 komplett neu geschrieben und hatte unter dem obigen Namen bis 1996 bestand. Die Schriftzeichen erklären den Zweck ganz gut: “Bevorzugtes Leben – Schutz – Gesetz”. 1996 wurde das Gesetz stark abgeändert und unter dem neuen Namen 母体保護法 botai hogo-hō verabschiedet. “Yūsei” wurde so zu “Botai” – der “Mutterleib”.
Die Behörden legten das Gesetz, wie es scheint, sehr großzügig aus – vor allem was das Sterilisieren betraf. Wenn die zuständige Behörde befand, dass die potentielle Mutter aufgrund von Beeinträchtigen (wie zum Beispiel körperlicher oder seelischer Gebrechen, anscheinend aber auch sozialer Beeinträchtigungen) nicht in der Lage sein wird, ihren Pflichten als solcher ausreichend nachzukommen, wurde kurzerhand eine Zwangssterilisation angeordnet und durchgesetzt. Betroffen waren bis 1996 rund 16’500 Frauen – die jüngste war bei der Prozedur gerade mal 9 Jahre alt.
Die Klägerin entschloss sich nun als Erste, den Staat zu verklagen, da ihr ja, und der Vorwurf ist natürlich berechtigt, gegen ihren Willen ihre ganze Zukunft gewaltsam genommen wurde. Sie kam aus komplizierten, ärmlichen Verhältnissen, aber medizinische Tests hatten ihr gute Gesundheit attestiert. Trotzdem wurde sie zwangssterilisiert, und das schien vor allem in ihrer Gegend üblich zu sein – allein in der Präfektur Miyagi gab es rund 1’400 Fälle (von 16’500, in insgesamt 47 Präfekturen!). Die Begründung lautete auf 軽症魯鈍 keishō rodon – “leichter Stumpfsinn”.
Ob sie mit ihrer Klage Erfolg haben wird, ist alles andere als sicher. Auch in Deutschland klagten dereinst Betroffene der Nazi-Rassengesetze, aber die Klagen wurden im Prinzip mit der Begründung abgelegt, dass die Zwangssterilisationen zur Zeit der Durchführung durchaus im legalen Rahmen waren. Moralisch verwerflich, rechtlich jedoch unbedenklich, also. Ein trauriges Kapitel.
¹ Siehe unter anderem hier (Japanisch)
Boah, das hätte ich Japan gar nicht zugetraut, dass es bis in die Neuzeit noch solch ein Gesetz gab.
Und da wundern die sich über zu wenig Kinder…
Das ist wirklich furchtbar. Neunjährige?? Ich bin zwar auch jemand, der manchmal denkt, gewisse Leute sollten wirklich keine Kinder haben, aber das ist weder meine Entscheidung noch der richtige Weg. (Und bei vielen sieht man ihre Ungeeignetheit ja erst, wenn die Kinder schon da sind.)
Kleine Anmerkung: In Deutschland ist Abtreiben wohl eigentlich auch nicht ganz legal, sondern wird durch ein Schlupfloch durchgeführt.