Die Bilder geisterten gestern durch fast alle japanischen Kanäle: Junnosuke Taguchi, langjähriges Bandmitglied der seit rund 2001 aktiven Boygroup Kat-tun, wurde wegen des Besitzes von ein paar Gramm Marihuana von der Polizei festgenommen – und wie so üblich, wurde die Festnahme, welch Zufall, von Fernsehkameras festgehalten.
Das ist letztendlich nichts Besonderes — immer wieder wird ein Prominenter in Japan wegen Drogenbesitzes festgenommen. Besonders ist höchstens, dass es sich hier um Gras handelte, denn in den meisten Fällen geht es in Japan um Amphetamine, also um Speed & Co., auf japanisch 覚せい剤 kakuseizai genannt. Das öffentliche Zurschaustellen jedenfalls ist in Japan üblich, und man darf nun über die nächsten Wochen hinweg beobachten, wie die Karriere des einstigen Stars genüsslich von diversen Medien zerstört wird, denn natürlich will keiner der Sponsoren und Agenturen mit so etwas zu tun haben. Wegen ein paar Gramm Marihuana, wohlgemerkt – eine Nachricht, die in unzähligen Ländern auf dieser Welt so viel Nachrichtengehalt hat wie “in China ist ein Sack Reis umgefallen”.
In Japan gelten in Sachen Drogen verschiedene Gesetze, und das Gesetz für Marihuana ist ein anderes als das für Amphetamine zum Beispiel, doch die Strafen sind nicht minder hart – siehe Tabelle unten. So wird zwar der Gebrauch von Marihuana per se nicht geahndet, wohl aber der Besitz – selbst wenn es nur um Eigenbedarf geht, wird gern eine Gefängnisstrafe verhängt, sowie eine Geldstrafe von 2 Millionen Yen, also rund 16’000 Euro. Die wahre Strafe wird jedoch von der Gesellschaft verhängt, die Marihuana in eine Schublade mit Heroin, Kokain und dergleichen steckt. Alkoholismus geht nämlich immer in Japan, andere Drogen hingegen gar nicht. Nur mal so als Warnung an alle Japan-Besucher…
Substanz | Strafbestand | Strafmass |
---|---|---|
Amphetamin (Speed, PEP etc) | Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung | (Eigenbedarf)Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr |
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 3 Jahre und lebenslang | ||
zusätzlich 10 Millionen yen Geldstrafe | ||
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Gebrauch | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 10 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr | ||
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe | ||
Rohmaterial für Amphetamine | Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 10 Jahren |
(Gewerblich)Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr | ||
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe | ||
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Gebrauch | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 7 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnis unter 10 Jahren | ||
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe | ||
Marihuana | Anbau / Einfuhr / Ausfuhr | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 7 Jahren |
(Gewerblich) Gefängnis unter 10 Jahren | ||
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe | ||
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 5 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnis unter 7 Jahren | ||
zusätzlich 2 Millionen yen Geldstrafe | ||
Heroin | Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung | (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr |
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 3 Jahre und lebenslang | ||
zusätzlich 10 Millionen yen Geldstrafe | ||
Herstellung / Verteilung / Weitergabe / Entgegennahme / Austausch / Besitz / Gebrauch / Entsorgung usw. | (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 10 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr | ||
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe | ||
Andere (Morphine, Kokain, MDMA usw.) | Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung / Anbau | (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe zwischen einem und 10 Jahren |
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr | ||
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe | ||
Herstellung / Aufteilung / Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Austausch | (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 7 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 1 Jahr und 10 Jahren | ||
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe | ||
Andere Psychoaktive Drogen | Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung / Verteilung | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 5 Jahren |
(Gewerblich) Gefängnis unter 7 Jahren | ||
zusätzlich 2 Millionen yen Geldstrafe | ||
Weitergabe, Besitz zum Zweck der Weitergabe | (Eigenbedarf) Gefängnis unter 3 Jahre | |
(Gewerblich) Gefängnis unter 5 Hagre | ||
zusätzlich 1 Millionen yen Geldstrafe | ||
Grundstoffe für Narkotika | Verstoss gegen Gewerbeverordnung | Geldstrafe unter 200,000 yen |
Geldstrafe unter 100,000 yen | ||
Opium | Anbau / Ernte / Einfuhr / Ausfuhr | (Eigenbedarf) Gefängnis zwischen 1 und 10 Jahren |
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr | ||
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe | ||
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz | (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 7 Jahren | |
(Gewerblich) Gefängnisstrafe zwischen 1 und 10 Jahren | ||
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe | ||
Verzehr | Gefängnisstrafe unter 7 Jahren |
Quelle: Siehe hier
Ich fand die Ausradierungsaktionen im Fall von Pierre Taki vor einigen Wochen schon heftig. Sogar rückwirkend wird er noch aus fertigen Produktionen (z.B. Frozen) wohl entfernt und ersetzt. In seinem Fall war es zwar Kokain.
Aber bei dem Gedanken an Olaf und Kokain musste ich schon schmunzeln ;)
Jetzt bei Gras so ein Bohei zu veranstalten, da kann ich nur noch mit den Augen rollen…