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Kat-tun-Bandmitglied wegen Marihuanabesitz verhaftet – und was das in Japan bedeutet

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Die Bilder geisterten gestern durch fast alle japanischen Kanäle: Junnosuke Taguchi, langjähriges Bandmitglied der seit rund 2001 aktiven Boygroup Kat-tun, wurde wegen des Besitzes von ein paar Gramm Marihuana von der Polizei festgenommen – und wie so üblich, wurde die Festnahme, welch Zufall, von Fernsehkameras festgehalten.
Das ist letztendlich nichts Besonderes — immer wieder wird ein Prominenter in Japan wegen Drogenbesitzes festgenommen. Besonders ist höchstens, dass es sich hier um Gras handelte, denn in den meisten Fällen geht es in Japan um Amphetamine, also um Speed & Co., auf japanisch 覚せい剤 kakuseizai genannt. Das öffentliche Zurschaustellen jedenfalls ist in Japan üblich, und man darf nun über die nächsten Wochen hinweg beobachten, wie die Karriere des einstigen Stars genüsslich von diversen Medien zerstört wird, denn natürlich will keiner der Sponsoren und Agenturen mit so etwas zu tun haben. Wegen ein paar Gramm Marihuana, wohlgemerkt – eine Nachricht, die in unzähligen Ländern auf dieser Welt so viel Nachrichtengehalt hat wie “in China ist ein Sack Reis umgefallen”.
In Japan gelten in Sachen Drogen verschiedene Gesetze, und das Gesetz für Marihuana ist ein anderes als das für Amphetamine zum Beispiel, doch die Strafen sind nicht minder hart – siehe Tabelle unten. So wird zwar der Gebrauch von Marihuana per se nicht geahndet, wohl aber der Besitz – selbst wenn es nur um Eigenbedarf geht, wird gern eine Gefängnisstrafe verhängt, sowie eine Geldstrafe von 2 Millionen Yen, also rund 16’000 Euro. Die wahre Strafe wird jedoch von der Gesellschaft verhängt, die Marihuana in eine Schublade mit Heroin, Kokain und dergleichen steckt. Alkoholismus geht nämlich immer in Japan, andere Drogen hingegen gar nicht. Nur mal so als Warnung an alle Japan-Besucher…

Substanz Strafbestand Strafmass
Amphetamin (Speed, PEP etc) Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung (Eigenbedarf)Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 3 Jahre und lebenslang
zusätzlich 10 Millionen yen Geldstrafe
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Gebrauch (Eigenbedarf) Gefängnis unter 10 Jahren
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe
Rohmaterial für Amphetamine Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung (Eigenbedarf) Gefängnis unter 10 Jahren
(Gewerblich)Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Gebrauch (Eigenbedarf) Gefängnis unter 7 Jahren
(Gewerblich) Gefängnis unter 10 Jahren
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe
Marihuana Anbau / Einfuhr / Ausfuhr (Eigenbedarf) Gefängnis unter 7 Jahren
(Gewerblich) Gefängnis unter 10 Jahren
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz (Eigenbedarf) Gefängnis unter 5 Jahren
(Gewerblich) Gefängnis unter 7 Jahren
zusätzlich 2 Millionen yen Geldstrafe
Heroin Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 3 Jahre und lebenslang
zusätzlich 10 Millionen yen Geldstrafe
Herstellung / Verteilung / Weitergabe / Entgegennahme / Austausch / Besitz / Gebrauch / Entsorgung usw. (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 10 Jahren
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe
Andere (Morphine, Kokain, MDMA usw.) Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung / Anbau (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe zwischen einem und 10 Jahren
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe
Herstellung / Aufteilung / Weitergabe / Entgegennahme / Besitz / Austausch (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 7 Jahren
(Gewerblich) Gefängnis zwischen 1 Jahr und 10 Jahren
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe
Andere Psychoaktive Drogen Einfuhr / Ausfuhr / Herstellung / Verteilung (Eigenbedarf) Gefängnis unter 5 Jahren
(Gewerblich) Gefängnis unter 7 Jahren
zusätzlich 2 Millionen yen Geldstrafe
Weitergabe, Besitz zum Zweck der Weitergabe (Eigenbedarf) Gefängnis unter 3 Jahre
(Gewerblich) Gefängnis unter 5 Hagre
zusätzlich 1 Millionen yen Geldstrafe
Grundstoffe für Narkotika Verstoss gegen Gewerbeverordnung Geldstrafe unter 200,000 yen
Geldstrafe unter 100,000 yen
Opium Anbau / Ernte / Einfuhr / Ausfuhr (Eigenbedarf) Gefängnis zwischen 1 und 10 Jahren
(Gewerblich) Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr
zusätzlich 5 Millionen yen Geldstrafe
Weitergabe / Entgegennahme / Besitz (Eigenbedarf) Gefängnisstrafe unter 7 Jahren
(Gewerblich) Gefängnisstrafe zwischen 1 und 10 Jahren
zusätzlich 3 Millionen yen Geldstrafe
Verzehr Gefängnisstrafe unter 7 Jahren

Quelle: Siehe hier

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

1 Kommentar

  1. Ich fand die Ausradierungsaktionen im Fall von Pierre Taki vor einigen Wochen schon heftig. Sogar rückwirkend wird er noch aus fertigen Produktionen (z.B. Frozen) wohl entfernt und ersetzt. In seinem Fall war es zwar Kokain.
    Aber bei dem Gedanken an Olaf und Kokain musste ich schon schmunzeln ;)
    Jetzt bei Gras so ein Bohei zu veranstalten, da kann ich nur noch mit den Augen rollen…

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