Eines der unvermeidbaren Übel in Zivilisationen – oder solche, die es werden wollen – sind die vielen, vielen Gesetze, die sich so im Laufe der Jahre ansammeln und darauf warten, zum Anachronismus zu werden. Dazu zählte bis zu diesem Jahr auch ein Gesetz in Japan, welches folgendes besagte:
Wird ein Kind innerhalb der ersten 300 Tage nach der vollzogenen Scheidung geboren, so geht die Vaterschaft automatisch auf den Geschiedenen über.
Wer auch immer dieses schicke Gesetz erfunden hat… Jedenfalls wurde jetzt nach der Abschaffung Anfang dieses Jahres Bilanz gezogen, und es zeigte sich, dass schon etliche Frauen davon Gebrauch machten und nicht den Verflossenen, sondern den wirklichen Vater eintragen liessen.
Das Wort des Tages: 不倫 – furin. -rin bedeutet Treue, auch Tugend, fu- ist die Negation dessen. Also die Untreue (bzw. hier eher mit Ehebruch zu übersetzen).
das gleiche gesetz existierte bis mitte der neunziger jahre auch in deutschland, wo es auf betreiben von waigel und fischer – die beiden hatten unabhängig voneinander die tragweite des gesetzes geniessen dürfen – abgeschafft wurde.
mich würde ineressieren, ob das japanische gesetz mit der teilweisen übernahme des deutschen stgb im jahre 1907 zusammenhängt. also: an die arbeit!