Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber in Japan auf Sharing Economy-Vertreter wie Uber und Airbnb reagiert — das ist verständlich, und aus diversen Gründen geschieht das auch anderswo, siehe zum Beispiel Uber in Deutschland und so weiter. Während bisher nahezu jeder bei Airbnb in Japan sein Zimmerchen zur Verfügung stellen konnte, ändert sich dies nun ab dem 15. Juni 2018 (sprich, ab Freitag), denn dann ist jeder Host dazu verpflichtet, eine 届出番号 todokede bangō einzureichen – eine “Registrierungsnummer”. Denn: Ab jenem Tag fallen Airbnb-Unterkünfte unter die 住宅宿泊事業(民泊) jūtaku shukuhaku jigyō (auch: “Minpaku”)-Verordnung. “Minpaku” bedeutet “Volks-” und “-haku (paku)” bedeutet Übernachten. Kurzum bedeutet dies für Airbnb-Hosts nun, dass sie die gleichen Regeln einhalten müssen, die auch Hoteliers einhalten müssen, als da unter anderem wären:
- Mindestens 3.3 m² Wohnraum pro Gast
- Gesicherte Ventilation sowie die Einhaltung von Hygienestandards
- Sicherheitsmaßnahmen für Katastrophenfälle
- Registrierung und Meldung von Gästen
- Gebrauchsanleitungen, Wegebeschreibungen und dergleichen in Fremdsprachen
- Maßnahmen zur Geräuschregulierung
- Maßnahmen zur Abfallbeseitigung
und so weiter. Die Tourismusbehörde hat die Informationen netterweise auch auf Englisch zur Verfügung gestellt – siehe hier.
Die eigentliche Liste ist lang und beinhaltet etliche Stolpersteine. So dürfen Airbnb-Hosts ab jetzt maximal an 180 Tage im Jahr vermieten, und, auch das ist neu, die Gastgeber müssen persönlich die Gäste “empfangen” bzw. “überprüfen”. Das geht zwar auch über Videoschaltung, in dem der Host ein Tablet bereitstellt, aber das mehr oder weniger anonyme Übernachten geht nicht mehr. Ausserdem dürfen Kommunen ihre eigenen Regeln erlassen, und können so zum Beispiel Airbnb in einigen Vierteln ganz verbieten oder noch strenger reglementieren.
Um die Registrierung abzuschliessen, mussten Hosts sehr viele Formulare einreichen und Inspektionen vorbereiten – wer das nicht bis zum 15. Juni geschafft hat, wird von Airbnb aus dem Sortiment genommen. Viele haben auch von sich aus Airbnb bereits verlassen – entweder, weil die Registrierung noch nicht durch ist, oder die Aussichten auf eine erfolgreiche Registrierung gering sind. Das hat Folgen: Geschätzte 80% der Airbnb-Unterkünfte in Japan sind durch das neue Gesetz einfach verschwunden, und es ist nicht abzusehen, wie sich die Lage weiterentwickeln wird. Wer übrigens bereits eine Unterkunft gebucht hat, die jetzt nicht mehr beherbergen darf, wird wohl von Airbnb mit Coupons entschädigt.
Doch was bedeutet dies nun konkret für Japanbesucher? Nun, in erster Linie sind dies schlechte Nachrichten. Noch vor 10 Jahren haben rund 8 Millionen Touristen im Jahr Japan besucht – im Jahr 2017 waren es 29 Millionen (offizielle Zahlen, hier erhältlich). Das sind also 3.5 mal so viele Besucher. Es wird enger, und das gilt auch für den Hotelsektor. Japanische Hotels sind zudem dafür bekannt, dass sie entweder extrem eng oder reichlich teuer sind – Airbnb bot da eine willkommene, meist günstige und zudem auch noch abwechslungsreiche Alternative.
Besonders schmerzlich werden kleinere Gruppen, sprich Familien mit Kindern und dergleichen, Airbnb vermissen: In üblichen Businesshotels kann man mit Kindern zum Beispiel kaum absteigen, und die richtigen Hotels ausserhalb der Städte oder gar Ryokans (traditionelle Herbergen) sind einfach für viele zu teuer. Airbnb-Unterkünfte hatten zudem den Vorteil, dass man oft in Gegenden übernachten konnte, in die man sonst kaum kommen würde, und da man sich dort meist selbst verpflegen und seine Wäsche waschen kann, konnte man gleich doppelt Geld sparen. Laxere Regeln bedeuteten auch, dass auch weniger betuchte Japaner mit Airbnb vermieten konnten – diese Zeiten sind jetzt vorbei. Eigentlich schade.
In Deutschland läuft es noch übler.
Das Finanzamt hat sich von Airbnb alle Kundendaten geben lassen und gleicht sie jetzt mit der Steuererklärung ab.
Wer seine einnahmen von Airbnb nicht versteuert hat, wird automatisch angezeigt.
Man geht davon aus, dass über 80% der Airbnb Kunden die ein Zimmer angeboten haben, jetzt verklagt werden.
Das ist wirklich selbst Schuld. Und wohl kaum “schlimm”.
Wer als “Hartzer” Sozialbetrug begeht, ist richtig schlimm dran, wer das als Steuerhinterzieher macht bekommt oft noch Rabatt, vor allem wenn man eine großes Steuerverbrechen begangen hat.
So schwer ist es ja nicht, die Einnahmen aus der Vermietung zusammen zu rechnen und anzugeben, oder?
Aber zurück zu Japan: Die selben Regeln wie für “normale” Hotels ist wirklich Schwachfug (z.B. das mit Fremdsprachen. Wo das nicht auf der Airbnb Seite ist wird der Kunde ggf. eh nicht buchen.)
Da hat bestimmt die Hotellobby (und ich meine nicht den Gebäudeteil) mitgeholfen. Hier in D versuchen sie es ja auch.
Was hat das denn mit Hartz IV zu tun?
Die Leute vermieten ihr Zimmer über Airbnb doch nicht weil sie der Welt einen gefallen tun wollen und neue Leute treffen.
Dafür gibt es Couchsurfing (wo ich auch mitmache) wo man das ganze dann gratis macht.
Es geht um Geld. Schnelles, einfaches, Geld. Und wer auf schnelles einfaches Geld ohne viel Aufwand aus ist, gibt das doch garantiert nicht in der Steuer an :D
Das ist der Grund weshalb Airbnb überhaupt existiert. Billiger sein als Hotels in dem man keine Richtlinien oder Standards einhält.
Wenn man keine Versicherungen braucht, keine Hygiene Standards einhalten muss oder sonst irgend was, ist man natürlich automatisch billiger als ein Hotel.
Ich bin schon 2-3x von einem Airbnb Host verarscht worden und dann steht man ohne bleibe da und keinen interessiert es, man hat keine rechtliche Mittel, nichts. Ist ja einfach nur irgend eine Privatperson.
Manche haben schon Zimmer vermietet ohne vorher ihren Vermieter zu fragen und dann wird man, als Gast der bezahlt hat, aus der Wohnung geschmissen und hat nichts mehr.
Das ist wie Uber wo jeder ohne Qualifikation, ohne Fahrtest, ohne alles einfach Taxi spielen kann (und dadurch natürlich billiger ist).
Ich möchte privat damit nichts mehr am Hut haben und hab auch nichts dagegen wenn es zugrunde geht.
>Ich bin schon 2-3x von einem Airbnb Host verarscht worden und dann steht man ohne bleibe da und keinen interessiert es, man hat keine rechtliche Mittel, nichts. Ist ja einfach nur irgend eine Privatperson.
Manche haben schon Zimmer vermietet ohne vorher ihren Vermieter zu fragen und dann wird man, als Gast der bezahlt hat, aus der Wohnung geschmissen und hat nichts mehr.
Doch, du hast rechtliche Mittel. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag, auch wenn er über eine Plattform oder gar mündlich abgeschlossen wurde.
Ob der Aufwand Sinn macht, ist natürlich eine andere Frage. Aber keine rechtlichen Mittel ist schlichtweg falsch.
Ich finde, Airbnb sollte wirklich über die Städte geregelt werden. Ich stimme schon zu, dass in Barcelona, Berlin oder anderen großen Touristenstädten Airbnb schon zu starken Problemen führt. Aber das wissen die Städte dort ja auch selber und sollten dann meiner Meinung nach auch die Regeln erlassen.
In Oer-Erkenschwick wird es das Problem aber wohl auf gar keinen Fall geben.
Ich kenne einige Hosts und habe schon ein wenig von der Thematik mitbekommen. Schlimm ist, dass dieses Gesetz in Japan ab dem 15. gilt, Airbnb aber schon alle Listings ihne Registrierungsnummer am 1.6. rausgenommen hat.
Von diesen Listings haben viele jedoch die Nummer beantragt und hoffen diese noch vor dem 15.6. zu bekommen.
Natürlich sind jetzt extrem viele Nutzer verwirrt und planlos und die Hosts genervt.
Was Airbnb da verzapft hat, ist nicht so das gelbe vom Ei…
Ich hoffe jetzt, dass das Booking, das meine Eltern nutzen, eine Nummer bekommt. Denn sie hassen Hotels und wenn sie schon irgendwo unterkommen müssen, dann doch bitte in etwas Kleinem. Entweder einer familiären Pension oder einer Ferienwohnung.
Und da sucht man, vor allem in meiner Gegend von Tokyo, doch vergeblich.. *seufz*
In den vergangenen Japanurlauben hatten wir insgesamt 7 verschiedene Unterkünfte. Davon waren 4 von Airbnb. Wäre wirklich schade, wenn ähnliche dann in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir fanden Airbnb stets besser als Hotels.