Mal was Neues: Weit weg ziehen
Am Sonnabend ist es endlich so weit – Umzug. 5 Jahre haben wir in der jetzigen Wohnung gewohnt – in sehr guter Lage (für japanische Verhältnisse) und sogar mit nur 5-stelliger Miete (in Yen, natürlich). Damals hatten wir uns nur diese eine Wohnung angesehen und gesagt “die ist es” – bereut hatten wir es nicht. Da waren wir nur zu zweit. Seit drei Jahren sind wir zu dritt, und ab Anfang nächsten Jahres zu viert.
Das artet langsam aber sicher in Gedränge aus, und so wurde es langsam Zeit, etwas Neues zu suchen. Wir wurden nach sechs Wohnungsbesichtigungen auch fündig – sieh an, ganze 50 Meter von der jetzigen Wohnung entfernt. Eine Entfernung, bei der sich irgendwas in mir dagegen sträubt, eine Spedition anzuheuern, aber das hier ist Japan – da kann man nicht mal so eben ein paar Freunde verdonnern um Möbel zu schleppen. Kein Problem – wenn es um Preisverhandlungen geht, läuft meine Frau zur Hochform auf und handelt, was das Zeug hält.
Hier ein kleiner Wohnungsvergleich: Die alte Wohnung hat nur auf einer Seite Fenster – will heissen, null Durchzug im Sommer. Zwei grosse Fenster bzw. Balkontüren und ein winziges Toilettenfenster gibt es. Die neue Wohnung hat Fenster auf drei Seiten – sogar im Bad – und zwei Balkons. Die Deckenhöhe der alten Wohnung liegt bei 2,20 m und die Türhöhe bei 1,80 m – ein kleines Problem, wenn man 1,84 m gross ist. Die neue Wohnung ist bei beiden 20 cm höher, und es ist kaum beschreibbar, was für ein Unterschied das ist. Sollte ich jetzt noch mal Kopfschmerzen haben, kann es nur noch am japanischen Bier liegen! Da weiss man doch, woran man ist.
Zudem liegt die neue Wohnung im 3. Stock und damit ganz oben. Das ganze riecht nach steigenden Heiz- und Kühlungskosten, aber da es im Winter oft sonnig ist und im Sommer durchziehen kann, hält sich das hoffentlich die Waage. Andere Vorteile der neuen Wohnung: Ein richtiger Flur. Viel Stauraum. Eine abgetrennte Küche. Nur – leider kein japanisches (sprich, mit Tatami ausgelegtes) Zimmer. Ach ja, und da wäre noch die Izakaya (jap. Kneipe) im gleichen Haus im Erdgeschoss. Die liegt zwar auf der gegenüberliegenden Seite und dürfte damit nicht zu hören sein, aber Häuser mit Bäckereien, Kneipen usw. sind in Japan als Kakerlakenmagnet bekannt. Aber ich bin zuversichtlich – das Haus ist erst 10 Jahre alt und sieht ganz so aus, als ob es weniger anfällig für solche Tierchen ist. Ich kann mich freilich auch irren.
Gut, das ich vor ein paar Jahren die Seite über Wohnen in Japan geschrieben habe… da kann ich gleich noch mal nachschauen, ob ich nicht irgendwelche Formalitäten vergessen habe. Auch gut, dass ich mir vor knapp einem Jahr die permanente Aufenthaltsgenehmigung zugelegt habe – ohne die wäre die Wohnungssuche nämlich sehr viel umständlicher geworden. So konnte ich die Wohnung ganz ohne Bürgen und aus eigenen Stücken organisieren, ohne irgendwelche Leute mit in den Bürokratiesumpf zu ziehen.
Das Wort des Tages: 引っ越し hikkoshi. Der Umzug.
Glueckwunsch zur neuen Wohung! 50m ist top, dann sind die bekannten Leute nicht soweit und Kneipe in der Naehe hat auch Vorteile. Super!
@ Christian W. Ich stell mir das gerade mal Bildlich vor wenn bei 180cm Brusthoehe und gesamt groesse von 202cm aussehen magst, entweder du hast keinen Hals oder aber dein Kopf ist irgend wie zu klein. Kleine Spass denke mal mit 202cm haste hier auch bei der Bahn Problem beim einsteigen vom keijidōsha will ich erst gar nicht anfangen. ;-)
Hallo Tabibito!
Guter Blog, lese ich gerne, aber ich habe eine Frage bzgl.:
“So konnte ich die Wohnung ganz ohne Bürgen und aus eigenen Stücken organisieren, ohne irgendwelche Leute mit in den Bürokratiesumpf zu ziehen.”
Seit wann braucht man in Japan zwecks Wohnungsanmietung keinen Buergen mehr?
Beste Gruesse und weiter so
L.
Machen die Japaner sowas nicht oder darf mann nicht mit Freunden zusammen ebend mal umziehen um die ecke?
Die Türhöhe liegt in Japan bei 1,80m? Da ist bei mir ja schon auf Brusthöhe Schluss (bin 2,02m groß).
@J.Lobedau
Einige der Wohnungen, die wir uns ansahen, erforderten einen Bürgen – und einige nicht. Stattdessen schliesst man in einigen Fällen z.B. eine Versicherung ab – die springt dann angeblich bei Mietrückständen ein. Mieten ohne Bürgen ist nicht so ungewöhnlich, aber als Ausländer wird man das nur selten ohne permanenter Aufenthaltsgenehmigung hinbekommen.
@Sanctus Light
Darf man schon, aber sobald man ins Berufsleben einsteigt, geht vielen dafür die Zeit verloren.