BlogOberstes Südkoreanisches Gericht bestätigt Reparationsforderungen an japanische Firmen

Oberstes Südkoreanisches Gericht bestätigt Reparationsforderungen an japanische Firmen

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Es war ein Paukenschlag und leitet ein neues Kapitel der schlechten Beziehungen zwischen Japan und Südkorea ein: Heute entschied der Oberste Gerichtshof von Südkorea, dass die Schadensersatzforderungen gegenüber japanischen Firmen aufgrund geleisteter Zwangsarbeit durch Koreaner in den letzten Jahres des Zweiten Weltkrieges rechtens sind. Im konkreten Fall ging es um die Klage von vier ehemaligen südkoreanischen Zwangsarbeitern gegen 新日鉄住金 Nippon Steel & Sumitomo Metal. Die Klage wurde bereits 2005 eingereicht – man gab den Klägern 2013 in Südkorea recht, doch Nippon Steel zog dagegen vor Gericht – und unterlag heute nun in höchster Instanz, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Das bedeutet, dass in Südkorea nun zwangsvollstreckt werden kann. Die zugesprochene Entschädigung liegt bei rund 75’000 Euro pro Kläger und damit im Vergleich zu amerikanischen Urteilen eher niedrig, doch das Urteil wird nun eine Klagewelle auslösen. Insgesamt geht es um rund 70 japanische Firmen, die damals Zwangsarbeiter einsetzten (und die eine rechtliche Nachfolge haben), und die damit potentiell betroffen sein könnten. Nippon Steel, immerhin der drittgrößte Stahlkocher der Welt, ist in Südkorea kaum tätig und muss deshalb gewiss nicht um seine Existenz bangen, doch bei anderen Firmen wird man nun nervös, da sich nun ein beachtliches Geschäftsrisiko auftut. Ein Sprecher von Nippon Steel bezeichnete das Urteil dementsprechend als höchst bedauerlich. Tarō Kōno, der japanische Außenminister, wies als Reaktion auf das 日韓請求権協定 Nikkan Seikyūken Kyōtei hin – die Japanisch-Koreanische Vereinbarung über Reparationszahlungen (der offizielle Name des Abkommens ist unendlich lang) – die Regierung hält das Urteil deshalb für unrechtmäßig, da es gegen die Vereinbarung verstößt. Diese wurde 1965 getroffen – als Ergebnis zahlte Japan rund 300 Millionen Dollar an Südkorea (der Staatshaushalt Südkoreas lag damals bei rund 3,5 Millionen Dollar!).
Die Beziehungen zu Südkorea sind bereits seit geraumer Zeit angespannt – nicht zuletzt wegen der Trostfrauenproblematik. Obwohl dort ebenfalls eine Vereinbarung getroffen wurde, wurde selbige von Südkorea einseitig wieder aufgehoben.
Das Urteil kommt in Japan auch vor diesem Hintergrund natürlich schlecht an: Es wird bei vielen Menschen den Eindruck hinterlassen, dass Japan tun und machen kann was es will – Südkorea wird immer und immer wieder auf das Thema zurückgreifen. Die Entscheidung kann aus oben erwähnten Gründen auch die Wirtschaftsbeziehungen stark beschädigen. Es darf bezweifelt werden, dass Japan dabei weniger leiden wird als Südkorea, zumal Japan erst in dieser Woche mit dem Besuch Abes in Peking angedeutet hat, dass es eine Vertiefung der Beziehungen zur Volksrepublik China anstrebt.
Natürlich muss man aber auch die koreanische Seite betrachten: Schätzungen zufolge mussten allein 1944/45 knapp 700’000 Koreaner unter meist unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit in Japan leisten – mehr als ein Zehntel überlebte die Torturen nicht. Und während Korea nach der japanischen Besatzung – und einige Jahre später nach dem Korea-Krieg, komplett in Schutt und Asche lag, rappelten sich die großen japanischen Konglomerate relativ schnell wieder hoch.
Trotzdem muss irgendwann mal ein Schlußstrich gezogen werden – nur wann? Auch Griechenland und Polen verlangen neue Reparationszahlungen von Deutschland – fast 75 Jahre danach. Man fragt sich unweigerlich, ob es da wirklich noch primär um das Wohl der Betroffenen geht – oder um politisch motivierte Manöver, um gewisse Schichten in der Bevölkerung zu bedienen. Ein Gedanke, den ich eigentlich nicht weiterdenken möchte. Die Gerichtsentscheidung wird jedenfalls die Emotionen hochkochen lassen: In Südkorea sowieso, aber auch in Japan, wo nun gründlich Panik gemacht wird.

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tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

1 Kommentar

  1. Im Hinblick auf den Vetrag von 1965 auch noch wichtig: Damals wurden von japanischer Seite Kompensationszahlungen an Einzelpersonen vorgeschlagen, Südkorea lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, diese mit dem von Japan erhaltenen Geld selbst an die Betroffenen auszuzahlen zu wollen. Allerdings floss dann der Großteil des in die Wirtschaftsförderung, wodurch die Betroffenen nicht ausreichend entschädigt wurden und heute der Eindruck entsteht, als wäre der Grund dafür einzig und allein eine sture Verweigerung von japanischer Seite.
    Ich halte sehr wenig von der ganzen Uyoku-Rhetorik und habe den (vor allem im Internet) um sich greifenden Korea-Hass satt. Doch bis zu einem gewissen Grad ist der Unmut bzw. das Unverständnis schon nachvollziehbar.

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