BlogDrogen & Japan: Ein dramatischer (?) Fall

Drogen & Japan: Ein dramatischer (?) Fall

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Seit zwei Tagen geistert ein nachdenklich stimmender Fall durch Facebook und andere soziale Medien — hier öffentlich einsehbar. Es geht um die norwegische Studentin Ingrid, die zur Zeit ihr Master-Studium an der renommierten Sophia University in Japan absolviert und zu diesem Zweck mit einer weiteren Norwegerin eine Wohnung in Japan teilt. Den Angehörigen zufolge leidet die 32-jährige unter Autismus und weist dementsprechende Auffälligkeiten auf. So viel zum Hintergrund.
Laut japanischer Polizei soll im April 2019 aus dem Ausland ein Päckchen mit Marihuana an die beiden Frauen geschickt worden sein. Die Mitbewohnerin wurde deshalb bei ihrer Wiedereinreise am 12. November 2019 festgenommen – und nach 8 Tagen mit unzähligen Verhören wieder auf freien Fuss gesetzt, mit der Drohung, niemandem von dem Vorfall zu erzählen. Am gleichen Tag wurde Ingrid festgenommen, und nach 9 Tagen in Haft wurde beschieden, dass sie weitere 10 Tage in Untersuchungshaft bleiben muss. Der Anwalt der Familie rechnet damit, dass sie im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahre in Haft bleiben muss.
Garniert wird der — Spendenaufruf — mit gruseligen Schilderungen seitens der zuerst festgenommenen Norwegerin (die inzwischen wieder in Norwegen weilt) und Links, die nachweisen sollen, dass das japanische Rechtssystem den Namen nicht verdient. Zudem wird die Sorge geäußert, dass die Tatsache, dass Ingrid Autistin ist, ihre Lage eher verschlechtern als verbessern könnte.
Was kann man tun, und was ist an dem Fall dran? Erst einmal zu den Fakten:
Ja, das japanische Rechtssystem sieht drakonische Strafen für Drogenbesitz vor, und es macht keinen Unterschied, ob es sich dabei um Speed, Marihuana oder Heroin handelt. Wie vor ein paar Monaten hier aufgelistet, kann die Weitergabe, die Entgegennahme und der Besitz von Marihuana, egal ob es nur ein halbes Gramm ist oder nicht, mit bis zu 5 Jahren Haft und 2 Millionen Yen Geldstrafe geahndet werden.
Es ist leider auch wahr, dass man, so man einmal vor Gericht gebracht wird, kaum Chancen auf einen Freispruch hat. Das liegt unter anderem daran, dass die Polizei erst einen Strafantrag stellt, wenn sie es für richtig hält — und nicht selten erfolgt das nach einem Geständnis.
Wahr ist auch, dass die japanische Polizei gern eine Scheibchentaktik wählt, um Beschuldigte in Untersuchungshaft zu behalten. Das geschah auch im prominenten Fall des ehemaligen Nissan-Managers Carlos Ghosn. Man lässt die Leute 10 Tage in Untersuchungshaft schmoren, und wenn bis dahin nicht klar geworden ist, ob Anklage erhoben werden kann, ändert man einfach den Anklagepunkt etwas ab — und nimmt die Leute erneut in Untersuchungshaft.
Zu guter letzt stimmt es auch — zumindest sind die Berichte darüber einhellig — dass der japanische Strafvollzug kein Zuckerschlecken ist. Samthandschuhe kennt man da nicht.
Dennoch weist der Fall ein paar Ungereimtheiten auf:

  1. Beide Frauen sollen wohl nichts über das Päckchen mit dem Stoff wissen – es ergo auch nicht erhalten haben. Das ist allerdings, zumindest laut japanischem Recht, eine Bedingung für die Strafverfolgung (es sei denn, es gibt Anhaltspunkte, dass eine der Frauen versucht hat, den Stoff zu importieren). Wenn die Frauen das Marihuana nicht entgegengenommen haben, kann schliesslich nicht von Weitergabe, Entgegennahme oder Besitz die Rede sein.
  2. Allein dass die Frau autistische Züge hat wird in keinem Rechtssystem der Welt Einfluss auf die Ermittlungen haben – ebenso wenig die Unschuldsbeteuerungen der Freunde und Verwandten. Das sollte es auch nicht. Aber man kann in der Tat nur hoffen, dass die Polizeibeamten wissen, warum sich die Frau so verhält wie sie es tut (Augenkontakt vermeiden usw.)
  3. Um das Freipressen von Geständnissen zu vermeiden, muss die Polizei Verhöre filmen, und diese Mitschnitte sollen wohl seit ein paar Jahren von der Verteidigung einsehbar sein. Ob das wirklich so einfach ist, kann ich nicht beurteilen, aber die Problematik der von der Polizei erzwungenen Geständnisse ist in Japan sehr wohl bekannt

Auf Reddit wird über diesen Fall nun sehr kontrovers diskutiert, und das ist auch gut so. Persönlich wüsste ich allerdings nicht, wie man in dem Fall als Fremder etwas beisteuern kann. Auch wenn das japanische Rechtssystem seine Unzulänglichkeiten und Eigenarten hat — Japan gilt als Rechtsstaat, und wenn die Polizei feststellt, dass jemand Drogen besitzt, dann ist es ihr gutes Recht, der Sache nachzugehen. Dass die nun in Untersuchungshaft sitzende Ingrid Autistin ist, erschwert die Sache natürlich, und man kann nur auf faire Behandlung entsprechend den Umständen hoffen. Dass die Behörden in Japan aber den Beteuerungen der Freunde und Angehörigen, dass sie so etwas niemals tun würde, keine grössere Bedeutung beimessen werden, dürfte auch klar sein. Jeder würde das gleiche sagen.
Die Geschichte — und das ist natürlich kein Einzelfall — zeigt jedoch auch, dass in Japan mit Drogen definitiv nicht zu spassen ist. Und die Tatsache, dass Japan Marihuana als harte Droge behandelt, kann man mögen oder nicht — es ist nunmal so.
In diesem Sinne – ich bin sicher, dass Ingrid unschuldig ist. Aber man muss auch verstehen, dass die japanische Polizei der Sache auf den Grund gehen will. Die Tatsache, dass die Mitbewohnerin sich da komplett aus der Affäre gezogen hat, wird da allerdings leider nicht hilfreich sein.

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

1 Kommentar

  1. Also das Japan sehr hart gegen Drogen vorgeht ist deren gutes recht, aber das mit den erzwungen Geständnissen lässt mich zweifeln ob Japan ein Rechtsstaat ist.

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