BlogWenn es mal kracht...

Wenn es mal kracht…

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Ja, ich war in Eile. Und übermüdet. Außerdem war das noch mein Geburtstag, an einem Sonnabend. Da ich in der Gegend zu tun hatte, beschloss ich, bei einem Bäcker Brot zu kaufen, bei dem ich vorher noch nie war. Die Bäckerei liegt sehr gut versteckt in verwinkelten und sehr engen Gassen. Neben der Bäckerei liegt ein nagelneues Photostudio  – für Haustiere! – und daneben ein Kaffeestand, der mich annehmen liess, dass dieser zur Bäckerei gehört. Also Rückwärtsgang eingelegt und das Auto geparkt. Als der Einkauf erledigt war, fuhr ich nun also zur anderen Seite wieder raus, als es plötzlich knirschte. Zu meiner linken Seite (zur Erinnerung – man sitzt in Japan rechts am Steuer) gab es eine rund 30 cm hohe, ganz kleine Betonmauer, die man, so man nicht links einsteigt oder ein Mal rund ums Auto läuft, einfach nicht sieht. Die Delle im unteren Türrahmen war enorm. Drei ältere Frauen schauten mich entsetzt an und sorgten sich darum, wie ich das Auto da nun wieder rausbekomme. Das war allerdings kein Problem, schließlich bin ich ja nicht mit Karacho rausgefahren. Ein kleiner Blick auf die Betonkante bestätigte meine Vermutung, dass Beton wesentlich stärker ist als das Türblech. Zerknirscht fuhr ich also weg.

Schnitt. Drei Wochen später finde ich einen visitenkartengroßen Zettel in meinem Briefkasten – vom Polizeirevier des benachbarten Stadtviertels. Man möchte gern mit mir über einen Unfall sprechen. Oh je. Da war doch was. Da es schon spät abends war, recherchierte ich erst mal ein bisschen im Internet. Einhellige Meinung zahlreicher Webseiten zum Thema: Ist der Schaden auch noch so klein – man soll auf jeden Fall die Polizei holen. Oder sich bei selbiger melden. Innerhalb von drei Tagen. Andersfalls drohen Anzeigen wegen zwei Vergehen – 安全anzen運転unten義務gimu違反ihan (Verstoß gegen die Pflicht zum Sicheren Fahren) und 危険kiken防止bōshi措置sōchi義務gimu違反ihan (Verstoß gegen die Pflicht zur Vermeidung von Gefahren). Das erste wird mit zwei Punkten im Register geahndet, das zweite mit 5 Punkten. Das macht 7 Punkte, und das reicht, um den Führerschein für einen Monat loszuwerden. Hinzu kommen noch Bußgelder in Höhe von mindestens 100,000 Yen, also rund 700 Euro. Ferner raten einschlägige Seiten dazu, dass man als 加害者kagaisha (Schadensverursacher) mit dem 被害者higaisha (Geschädigten) Kontakt aufnimmt, um bei einer 謝罪shazai (förmliche Entschuldigung, einhergehend mit einer tiefen Verbeugung) 誠意seii (Reue) zeigt. Im Prinzip geht es bei der Einbeziehung der Polizei darum, ein 事故jikotodoke, ein Unfallprotokoll, auszustellen, das als Grundlage von Schadensersatzforderungen gilt und zudem nötig ist, um von der Autoversicherung Geld zu bekommen. Aber ich nehme mal stark an, dass das in Deutschland nicht anders ist.

Es dämmerte mir allmählich, dass mein halbherziger Blick auf die Mauer nicht ausreichte, um die Sache zu regeln. Die Annahme, dass es dem Mäuerchen gut gehe, war deshalb auch die Grundlage meines (Nicht)Handelns, aber da mein Nummernschild offensichtlich bei der Polizei gemeldet wurde, musste ich da nun durch. Also begann ich den Tag mit einem Anruf beim Polizeibeamten – ein sehr freundlicher Herr, der es für kein großes Problem hielt, dass ich mich bisher nirgendwo gemeldet hatte. Zudem war er überrascht, dass ich mich so schnell und überhaupt zurückmeldete – offenbar ist das nicht selbstverständlich. Er riet mir trotzdem an, wenn möglich heute im Polizeirevier aufzutauchen, um die Sache zu besprechen. Vorher beschloss ich jedoch, bei dem Photostudio vorbeizufahren, um mich zu entschuldigen und den Stand der Lage zu berichten. Der Besitzer, in etwa in meinem Alter, war sehr ruhig und gelassen, hörte sich alles an und dankte mehrmals, dass ich extra deswegen vorbeischaue. Soweit, so gut. Im Polizeirevier wurden meine Papiere überprüft, kopiert und zu einer Akte gelegt, in der bereits Fotos von der Mauer und meinem Auto zu sehen waren. Es war ein anderer Polizeibeamter als am Telefon, da ersterer wohl im Revier genächtigt hatte und nun auf dem Heimweg sei. Doch auch Beamter Nummer 2 war extrem freundlich und sehr professionell. “Damit wäre die Aufnahme erledigt”, meinte er nach einem kurzen Gespräch und der Vergewisserung, dass ich mit dem Parkplatzbesitzer bereits meine Telefonnummer ausgetauscht hatte. Ich war etwas überrascht und erwartete ein paar mehr Informationen darüber, was demnächst passiert. Offenbar musste ich da nachhaken und fragte nach Punkten und Bußgeld. Doch er lächelte nur und sagte, ich brauche mir keine Sorgen machen – es gebe dafür weder Punkte noch Bußgeld, da es keinerlei Personenschaden und, das war wichtig, kein anderes Delikt gab – zum Beispiel Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Führerschein. Nur dann werden die oben genannten 7 Punkte und das Bußgeld fällig – das überraschte mich etwas.

Erleichtert fuhr ich also nach Hause, und als nächstes rufe ich also bei meiner Autoversicherung an. Die Haftpflichtversicherung hilft in solchen Fällen nicht, weshalb die meisten Autofahrer eine zusätzliche 任意nin’i保険hoken – eine “freiwillige Versicherung” haben. Dort erfahre ich auch ziemlich schnell, dass die Versicherung gern für den Schaden auf der Mauer und den Schaden an meinem Auto aufkommt — dass ich mich allerdings mit 50,000 yen (knapp 400 Euro) selbst beteiligen müsse. Außerdem würde die Versicherungsklasse hochgestuft werden, was mich in den nächsten drei Jahren wohl insgesamt 130’000 yen, also knapp 1’000 Euro, kosten würde. Liegt der Gesamtschaden also bei unter 180’000 Yen, käme ich günstiger dabei weg, selbst zu bezahlen. Ja, ist doch wirklich hilfreich, so eine Versicherung!

Der Stein des Anstoßes (sorry, der musste einfach sein)
Der Stein des Anstoßes (sorry, der musste einfach sein)

Nächster Schritt: Dem Herrn der Mauer noch schnell eine längere und sehr höfliche Email schreiben. Auf eine Antwort musste ich auch nicht lange warten. Er sei sehr dankbar, dass ich vorbeigeschaut hätte, er verstehe die Situation und er sei auch nicht böse auf mich. Er wäre allerdings sehr dankbar, wenn ich den Reparaturbetrag erstatten könnte — er hänge da auch gleich mal den Kostenvoranschlag der Baufirma an. 77’000 yen macht das, also rund 550 Euro. Um unter der Angelegenheit einen Schlußstrich zu ziehen, überweise ich also prompt den Betrag, und wenig später kommt die Bestätigung, dass das Geld dankenswerterweise erhalten wurde. Gut.

Doch die Moral von der Geschicht’ ist schon seltsam: Prinzipiell bedeutet dies quasi, dass man besser damit fährt, nach einem Sachschaden einfach zu verduften — das ist natürlich moralisch verwerflich, erklärt aber auch einige kleinere Dellen an meinem vorherigen Auto nach diversen Parkplatzaufenthalten. Wird der Täter gestellt, muss er sich mit dem Geschädigten auseinandersetzen und für etwaige Kosten aufkommen. Und mehr auch nicht. Wird er (oder sie) nicht gestellt, passiert eben nichts. Logisch, dass da viele Option 1 wählen und sich aus dem Staub machen. Aber immerhin bin ich jetzt um eine Erfahrung reicher — und um mindestens 77’000 Yen ärmer. Die Backwaren der Bäckerei waren übrigens unter aller Würde.

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

4 Kommentare

  1. Tja, Pech gehabt… Oder auch nicht… Die japanische StVO kennt zwei Arten von Unfallflucht – 当て逃げ (ate-nige), also Unfallflucht mit Sachschaden, und ひき逃げ (hiki-nige), Unfallflucht mit Personenschaden. Beides ist strafbar und kostet Geld und Punkte, und natuerlich wird ermittelt, ob Alkohol oder sonstwas im Spiel waren, was den Strafrahmen gewaltig nach oben treiben kann…
    Ich hatte 2005 einen Unfall mit Sachschaden – vor einer roten Ampel rasselte mirvormittags im Winter ein Handwerker auf schneeglatter Strasse rein. Nicht weiter wild, mein Wagen hatte rechts eine Schramme, die ich als Bagatellschaden ansah. Wir tauschten, heftig moushiwackelnd, Meishi aus, und ich wuerde mich dann wegen des Schadens melden. Abends kriegte ich dann einen Anruf vom Koban, ob ich mal meinen Wagen vorfuehren koennte. Der Unfallverursacher hatte sich gemeldet (offenbar auf Befehl vom Chef), und ich moege doch bitte eine Aussage machen. Gesagt, getan – ich bin noch abends zum Koban, habe den Wagen vorgefuehrt, den Hergang zu Protokoll gegeben, Fotos wurden gemacht, und ich zog meines Weges. Da der Verursacher, der die rote Ampel zu spaet gesehen hat und zu heftig in die Eisen getreten hat, sich brav gemeldet hatte, habe ich der Polizei nicht erzaehlt, dass er das Handy am Ohr hatte – im Rueckspiegel hatte ich das vor dem Zusammenstoss noch sehen koennen, und der Verbindungsnachweis haette das ja bewiesen… Da haette er naemlich richtig in der braunen Masse gesteckt…
    Die Moral von der Geschicht – mein Honda-Vertragshaendler freute sich ueber eine Rechnung von 150.000 Yen, die er der Versicherung praesentieren durfte fuer eine Schicht Lack…
    Es kann aber auch anders kommen – 2002 hielt ich auf dem Weg nach Obihiro an einer Raststaette, um mir einen Eimer Kaffee in die Figur zu schuetten. Als ich zurueck zum Wagen kam, war die rechte Tuer voellig eingedellt. Die einzige Unfallzeugin konnte zwar die Kleidung der Fahrerin haarklein beschreiben, aber leider hatte sie sich das Kennzeichen des Wagens nicht gemerkt (immerhin wusste sie, dass es ein kleines, blaues Auto war, das an jeder Ecke ein Rad hatte…) … Eine sofort veranlasste Fahndung nach Meldung an 110 war leider ergebnislos, und so blieb ich auf dem Schaden sitzen…

  2. Sehr ärgerlich wenn Erfahrungen teuer sind.
    So etwas kann leicht passieren.
    Ich wollte losfahren, schaute in Rück- und Seitenspiegel und dann passierte es. Lautes Scheppern, großer Schreck, ich hatte eine große volle Milchkanne umgefahren. Die war während meiner Abwesenheit direkt hinters Auto gestellt worden. Weil ich von vorn zu meinem Auto gegangen war, konnte ich die Kanne nicht sehen. Als ich den Bauer fragte, was zu tun sei, kam die barsche Antwort,”neue Milch besorgen, ich muss die Kälber füttern”. Zum Glück war die Molkerei nicht weit. Es war nicht einfach die volle Riesenkanne in den Fiat 600 zu schaffen.
    Zum Glück war es nicht teuer.

  3. Klingt eigentlich noch ganz entspannt in Japan, wenn es reicht, sich innerhalb von 3 Tagen bei der Polizei zu melden. Wobei man in Deutschland andererseits auch ohne Polizei rechtstreu bleiben kann (laut Gesetz muss man nur den Unfallbeteiligten und dem Geschädigten die Feststellung der eigenen Person ermöglichen).

    Meines Wissens – hatte in der Hinsicht aber gottseidank noch keine Erfahrungen – könnte geschilderte Situation in Deutschland schon unter Unfallflucht fallen und wäre damit als Vergehen bedroht (d.h. Geldstrafe oder Gefängnis). Es ist ja ein Schaden an der Mauer entstanden, man hätte mit dem Besitzer der Mauer Kontakt aufnehmen müssen oder eine “angemessene” Zeit auf diesen Warten müssen (mindestens eine halbe Stunde, sagt der TÜV Nord, bussgeldkatalog.org meint 30-90 Minuten). Sofern dies nicht zum Erfolg führt – und das ist laut § 142 StGB Abs. 2 erst die Notlösung nach der Wartezeit -, muss man unverzüglich eine naheliegende Polizeidienststelle informieren.

    Eine Strafminderung oder -erlass durch das Gericht ist möglich, wenn der reuige Deliquent sich innerhalb von maximal 24 Stunden(!) bei der Polizei meldet – aber auch nur, wenn es sich um einen “nicht bedeutenden” Sachschaden handelt, der außerhalb des fließenden Verkehrs passiert ist (also wie der Mauerunfall). Was ich im Gesetzestext jetzt nicht sehe, aber glaub schonmal gelesen habe: Das funktioniert meines Wissens auch nur, wenn die Polizei nicht bereits ermittelt, d.h. wenn zuvor keine Anzeige eingegangen ist (könnte sein, dass das aus dem Wort “freiwillig” im Gesetzestext folgt, ist aber jetzt nur Mutmaßung).

    Offen bleibt für mich, was zu tun ist, wenn die Polizeidienststelle keine Dienstzeiten mehr hat, z.B. weil man um 22 Uhr gegen die Mauer gefahren ist. Ganz ehrlich, bei dieser Gesetzeslage würde ich vermutlich die 110 anrufen… Die Gesetzeslage will es ja nicht anders. Könnte ja sein, dass bis zur Öffnung der Dienststelle um 8 Uhr schon jemand Anzeige erstattet hat. Außerdem schreibt das Gesetz eben, dass die Strafminderung oder der Straferlass nicht zwingend ist.

    Habe eben noch kurz Google bedient und bin auf einen Vorfall bei frag-einen-anwalt.de gestoßen, wo jemand einen ganz ähnlichen Vorfall schildet (Zaun gerammt, keinen Schaden am Zaun erkannt). Der Anwalt dort rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens, aber polizeiliche Ermittlungen zum Vorwurf der Unfallflucht gibt es halt.

    Ich kann deswegen auch nicht verstehen, warum der aktuelle Vorstoß unseres Verkehrsministers, Unfallflucht bei Sachschäden auf Ordnungswidrigkeit runterzustufen, so unbeliebt ist. Oder es müsste zumindest einen einfachen Weg zur Meldung des Schadens geben, ohne ewig in der Pampa zu stehen. Letztens auf reddit z.B. das Argument gelesen, was willst du als Elternteil machen, der seine Kinder abholen muss? Kinder 60 Minuten stehen lassen, um eine “angemessene Zeit” auf den nicht erscheinenden Unfallgegner zu warten? Oder die Kinder abholen und Unfallflucht begehen? Wäre deutlich einfacher, wenn es nen offiziellen Weg gäbe, einfach direkt nach dem Unfall ohne Wartezeit den zu melden. Aktuell ist es halt so, dass der gesetzestreue Weg extreeeem umständlich ist (und vielen unbekannt – Stichwort Zettel an der Scheibe).

    • Das war letztens Thema im “Lage der Nation” Podcast. Vieles spricht dafür, dass man möglichst einfach einen Unfall (evtl. später) melden kann und nicht erst eine “angemessene” Zeit warten muss. Aber ein Grund dagegen ist z.B. möglicher Einfluss von Alkohol, der nach eine Weile nicht mehr nachweißbar sein wird.

      Das Beispiel um die Kinder abzuholen wäre für mich ein Fall von “berechtigt” oder “entschuldigt”. Ähnliches gilt ja, wenn man jemanden zur Notaufnahme fährt.

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