Manchmal gibt es schon seltsame Kanten in der Rechtssprechung. Da richtet man ganz ohne Vorwarnung munter in Japan zum Tode Verurteilte hin, nachdem man sie Jahre, nicht selten Jahrzehnte, ohne jegliche Rechte in Einzelhaft hat schmoren lassen. Da berufen sich Richter im Notfall auf ein Geständnis – egal, wie es zustande gekommen ist. Da werden fast 99% aller Angeklagten letztendlich schuldig gesprochen.
Aber – im krassen Gegensatz dazu lässt man Mordfälle in Japan verjähren. Nach 30 Jahren kann man nach jetzigem Recht nicht mehr belangt werden. Die Debatte um die Verjährung flammt alle paar Jahre mal wieder auf – meistens, kurz bevor ein spektakulärer, ungeklärter Mordfall verjährt. Verzweifelt bäumen sich die Angehörigen dann auf, versuchen, die Öffentlichkeit aufzurütteln, um den Täter vielleicht doch noch vor der Verjährung fassen zu können. Meistens natürlich ohne Erfolg.
Deutschland, bzw. die BRD, hat die Verjährung bei Mordfällen 1979 endgültig abgeschafft (wahrscheinlich kommt hierzu noch ein korrigierender Kommentar eines juristisch bewanderten Lesers, oder?). Aber irgendwie scheint man es in Japan nicht durchzubringen.
Das Wort des Tages: 時効 jikō – ji ist die Zeit, ko bedeutet “wirken, Wirkung”. Die “Verjährung”.
Zumindest in Deutschland verjährt Mord nicht. Aber bei Totschlag ist die Verjährungsfrist 20 Jahre §§ 78(2) StGB. Wie es in anderen Ländern kann ich leider nicht sagen, da dort wiederum andere Gestzte und Fristen gelten.