BlogSteuern in Japan (Achtung: Packendes Thema!)

Steuern in Japan (Achtung: Packendes Thema!)

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Wichtig: Quellsteuernachweis (Muster)
Wichtig: Quellsteuernachweis (Muster)
​Vor vielen Jahren hatte ich schon einmal über die vorbildlich einfachen Steuererklärungen für Angestellte in Japan berichtet – aus aktuellem Anlass folgt dazu ein weiterer, kurzer Beitrag. Aktuell, weil gerade wieder der 年末調整 nenmatsu chōsei der Jahresend-Steuerausgleich, stattfand. Aktuell auch, weil ich neulich über eine Seite gestossen bin, auf der man schön einfach seine Steuern berechnen kann (Link siehe unten).
Wie in den meisten anderen Ländern auch gibt es direkte und indirekte Steuern – die indirekten Steuern (wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, Tabaksteuer usw.) sollen uns hier nicht weiter interessieren. Es geht um die direkten Steuern, die man in zwei Arten unterteilen kann: Die Staatssteuer und die kommunalen Steuern. Die Staatssteuern (kokuzei) werden in Form einer Quellensteuer normalerweise durch die Firma direkt vom Gehalt abgezogen. Diese Steuer nennt sich 源泉所得税 gensen shotokuzei, also Quelleneinkommenssteuer, wird monatlich erhoben, von der Firma “aufbewahrt” und dann an den Staat bezahlt. Die Steuer ist an die Höhe des Gehalts gekoppelt, und das progressiv. Für die ersten 1,95 Millionen Yen pro Jahr zahlt man 5%, für den Betrag darüber bis 3,3 Millionen 10%, darüber bis 6,95% 20% und so weiter – der Spitzensteuersatz liegt bei 40%, aber da muss man schon umgerechnet schon gut über 10,000 Euro pro Monat verdienen. Wer 扶養家族 fuyō kazoku – “abhängige Familienmitglieder” – hat, kann zu seinem eigenen jährliche Freibetrag von 380,000 yen noch mal die gleiche Summe als Freibetrag verbuchen – pro Person. Da gibt es freilich einige Extraregeln: Wenn die Gattin (nein, kein geschlechterneutraler Begriff, denn wir reden hier von Japan) weniger als ca. 105,000 Yen pro Monat verdient, gilt sie ebenfalls als “abhängig”. Bis vor drei, vier Jahren gab es auch bei dieser Steuer Erleichterungen, wenn man Kinder hatte, aber das hat man mal eben gestrichen, so dass man jetzt nur noch Steuererleichterungen bei der Kommunalsteuer bekommt. Vom Gehalt werden vor Errechnung der Steuer übrigens auch noch die Beiträge für die Kranken- und Rentenkasse sowie Aufwendungen für Fahrtkosten abgezogen – diese werden zum Glück nicht besteuert.
Gegen Ende des Jahres wird dann abgerechnet. Hat man zu viel Steuern gezahlt? Oder hat man eine laufende Lebensversicherung? Oder eine Erdbebenversicherung? Oder gar vor kurzem ein Haus gekauft? Eventuell neue Familienmitglieder, die vom selben Gehalt ernährt werden wollen? Dann gibt es Geld zurück (allerdings nicht in der Jahresendabrechnung – siehe Kommunalsteuer unten). Für Versicherungen zum Beispiel maximal 50,000 Yen pro Jahr, für ein neugekauftes Haus 100 bis 200,000 Yen pro Jahr (10 Jahre lang) und so weiter. Als Ergebnis der Abrechnung bekommt man einen äusserst wichtigen, kleinen Zettel: den 源泉徴収票 gensen chōshūhyō – Quellsteuer- bzw. Einkommensnachweis. Die Zettel sollte man sich vorsichtshalber aufheben, da manche Ämter oder Banken diese verlangen.
Das war die Staatssteuer. Doch dann gibt es noch die Einwohner- oder auch Kommunalsteuer, genannt 住民税 juminzei, wobei diese in Großstadtvierteln als 区民税 kuminzei und in den meisten anderen Orten als 市民税 shiminzei bekannt ist. Eigentlich ist diese Steuer in Gemeinde- und Präfektursteuer (県民税 kenminzei) unterteilt, doch in vielen Präfekturen wird das als ein Betrag eingezogen, so dass man sich nicht darum kümmern muss, wer was bekommt. Die Kommunalsteuer variiert von Ort zu Ort leicht, aber im Schnitt liegt sie bei rund 10 Prozent – 4% davon gehen an die Präfektur. Erst hier machen sich Steuererleichterungen bemerkbar, wenn man Gamilienmitglieder miternährt: Die Steuer kann so bis auf rund 5% sinken (und die Familienmitglieder, so nicht erwerbstätig, siehe Obergrenze oben) zahlen nichts. Praktischerweise kann man auch diese Steuer online berechnen, damit man weiss, was auf einen zukommt. Viele grössere Firmen ziehen die Kommunalsteuer gleich vom Gehalt ab, aber für kleine Firmen ist das zu umständlich, da alles über die örtlichen Finanzbehörden der Mitarbeiter abgewickelt werden muss. In dem Fall meldet die Firma das Einkommen an das Finanzamt, und man bekommt im Frühjahr ein Heftchen mit 5 Zahlscheinen. Mit einem Schein kann man alles auf einmal bezahlen (leider gibt es da keinen Rabatt), die anderen sind jeweils gültig für ein Quartal. Das schöne daran: Mit diesen Scheinen kann man in der Regel auch bei den konbinis bezahlen.
Es gibt noch etliche andere Steuern, wie zum Beispiel die Erdbebenaufbauhilfesteuer, aber diese sind, von der Grundsteuer für Landbesitzer mal abgesehen, nur für Gewerbetreibende relevant. So gesehen hält sich die Kompliziertheit des japanischen Steuersystems halbwegs in Grenzen. Und das ist auch gut so.
Mehr zum Thema Steuern in Japan kann man zum Beispiel – auf Deutsch – bei JETRO lesen.
Einen Steuer/Gehaltsrechner für Japan gibt es hier (funktioniert leider nicht auf mobilen Geräten, wohlgemerkt!).

tabibito
tabibitohttps://japan-almanach.de
Tabibito (旅人・たびびと) ist japanisch und steht für "Reisender". Dahinter versteckt sich Matthias Reich - ein notorischer Reisender, der verschiedene Gegenden seine Heimat nennt. Der Reisende ist seit 1996 hin und wieder und seit 2005 permanent in Japan, wo er noch immer wohnt. Wer mehr von und über Tabibito lesen möchte, dem sei der Tabibitos Blog empfohlen.

6 Kommentare

  1. Ich muss dir mal bzgl. der Gattin widersprechen, da steht 配偶者、da ich,Frau,head of household bin, kommt mein Alter in die “Spouse”-Zeile. In Deutschland steht aber glaub immer noch der Ehegatte an erster Stelle und die Gattin an zweiter.

    • Ist ja richtig. Habe das nur geschrieben, weil in Japan in geschätzten 99% der Fälle der Gatte arbeitet und die Gattin sehen kann, wie sie sich, wenn überhaupt, mit kleineren Jobs durchschlägt.

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